Durch das Wachstumschancengesetz werden, ab Besteuerungszeitraum 2024, alle Kleinunternehmer von der Abgabe von jährlichen Umsatzsteuererklärungen befreit.
Kleinunternehmer ist, wer die Umsatzgrenze von 22.000 EUR im vorangegangenen Kalenderjahr nicht überschritten hat und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 50.000 EUR nicht überschreiten wird.
Das folgende Beispiel verdeutlicht das Vorliegen einer Kleinunternehmerschaft:
Max Mustermann ist Unternehmer mit Sitz in Köln. Er erzielt 2023 einen Umsatz in Höhe von 20.000 EUR. Für 2024 rechnet er mit einem Umsatz in Höhe von 40.000 EUR. Die Voraussetzungen der Kleinunternehmerschaft sind im gesamten Jahr 2024 erfüllt!
Die folgenden Ausnahmen sind jedoch zu beachten:
Werden ausschließlich innergemeinschaftliche Erwerbe getätigt, besteht für Kleinunternehmer weiterhin eine Abgabepflicht. Auch muss jeder Unternehmer, der vom Finanzamt zur Abgabe einer Umsatzsteuer-Jahreserklärung aufgefordert wird, dieser Aufforderung nachkommen.
Dipl.-Kfm. Ralf Chr. Bühler
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
limburger straße 1
50672 köln
telefon: 0221 9525115
telefax: 0221 9525113
e-mail: info@wpstbbuehler.de
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag - Donnerstag
10.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 16.00 Uhr
Freitag
10.00 bis 12.00 Uhr