Die Bundesregierung hat am 24. Juli 2024 den Entwurf eines „Gesetzes zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024“ beschlossen. Mit dem Gesetz sollen der Grund- und der Kinderfreibetrag für das laufende Jahr angehoben werden.
Folgende Maßnahmen sind vorgesehen:
- Freistellung des Existenzminimums der Einkommensteuerpflichtigen durch Anhebung des in den Einkommensteuertarif integrierten Grundfreibetrags um 180 EUR auf 11.784 EUR für das Jahr 2024
- Anhebung des Kinderfreibetrags für das Jahr 2024 um 228 EUR auf 6.612 EUR (zusammenveranlagte Ehegatten)
Am 22. November 2024 soll das Thema auf der Agenda des Bundesrats stehen. Der neue Grundfreibetrag soll dann in der Gehaltsabrechnung für Dezember berücksichtigt werden und rückwirkend für das gesamte Jahr 2024 gelten.
Dipl.-Kfm. Ralf Chr. Bühler
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
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