Der Bundesgerichtshof (BGH) hat über die Wirksamkeit von Zinsänderungsklauseln in Prämiensparverträgen zu Gunsten der Sparenden entschieden.
Mit einem Musterfeststellungsverfahren hatte die Verbraucherzentrale Sachsen gegen eine Sparkasse geklagt, die seit Anfang der 1990er-Jahre mit Verbrauchern sogenannte Prämiensparverträge abgeschlossen hatte, die eine variable Verzinsung der Spareinlage und ab dem dritten Sparjahr eine der Höhe nach - bis zu 50 % der jährlichen Spareinlage ab dem 15. Sparjahr - gestaffelte verzinsliche Prämie vorsehen.
Der BGH hatte bereits am 6. Oktober 2021 (Az. (XI ZR 234/20) entschieden, dass Banken und Sparkassen variable Zinsen nicht frei festlegen dürfen. Mit Urteil vom 24. Januar 2023 (Az. XI ZR 257/21) hat der BGH außerdem entschieden, dass bei den Zinsanpassungen der anfängliche relative Abstand des Vertragszinssatzes zum Referenzzinssatz beizubehalten ist.
Weitere Informationen hat die Verbraucherzentrale hier für Sie zusammengestellt: tinyurl.com/494wnt5f
Quelle: BGH
Dipl.-Kfm. Ralf Chr. Bühler
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
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