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Höhere Mindestlöhne in der Altenpflege


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Bis zum 1. Juli 2025 sollen die Mindestlöhne für Beschäftigte in der Altenpflege in zwei Schritten steigen. Dafür hat sich die Pflegekommission einstimmig ausgesprochen.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) plant eine entsprechende Verordnung.
Im Einzelnen geplant sind folgende Erhöhungsschritte:
Für Pflegehilfskräfte eine Anhebung auf 15,50 EUR ab 1. Mai 2024 und auf 16,10 EUR ab 1. Juli 2025.
Für qualifizierte Pflegehilfskräfte eine Anhebung auf 16,50 EUR ab 1. Mai 2024 und auf 17,35 EUR ab 1. Juli 2025.
Für Pflegefachkräfte sind es 19,50 EUR ab 1. Mai 2024 und 20,50 EUR ab 1. Juli 2025.
Die Mindestlöhne sind nach Qualifikationsstufe gestaffelt und gelten einheitlich im gesamten Bundesgebiet.
Quelle: BMAS

Dipl.-Kfm. Ralf Chr. Bühler
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
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