Bei der Rürup-Rente (auch Basisrente genannt) als private Altersvorsorge mit staatlicher Förderung, können Sie die Beiträge von der Steuer absetzen, allerdings sind die Auszahlungen im Ruhestand zu versteuern. Aus dem angesparten Geld bekommen Sie später eine Rente ausgezahlt.
Die steuerlichen Aspekte spielen seit dem 1. Januar 2023 eine noch größere Rolle: Die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge beträgt nun 100 %. Dies reduziert die Belastung deutlich und der Spareffekt steigt.
Dipl.-Kfm. Ralf Chr. Bühler
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
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