In bestimmten Fällen müssen Kunden in der Apotheke künftig weniger zuzahlen. Ab 1. Februar wird die Zuzahlung bei rezeptpflichtigen Medikamenten nicht mehr pro Packung, sondern pro Gesamtmenge fällig.
Bedeutet: Wenn der Arzt 100 Tabletten aufgeschrieben hat, aber gerade nur 25er-Packungen in der Apotheke verfügbar sind, muss die Zuzahlung auch beim Kauf der kleinen Packungen nur einmal statt viermal geleistet werden.
Dipl.-Kfm. Ralf Chr. Bühler
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
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