Bis zu 8.000 EUR können die Nachforderungen betragen, die die Krankenkassen von freiwillig gesetzlichen versicherten Mitgliedern fordern. Die Bundesregierung hat ein neues Gesetz verabschiedet, um ein Problem zu beheben, das Selbstständige in Bezug auf ihre Krankenversicherungsbeiträge für die Jahre 2018 bis 2021 betrifft. Mehr dazu unter: https://www.tinyurl.com/533rfj49
Dipl.-Kfm. Ralf Chr. Bühler
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
limburger straße 1
50672 köln
telefon: 0221 9525115
telefax: 0221 9525113
e-mail: info@wpstbbuehler.de
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag - Donnerstag
10.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 16.00 Uhr
Freitag
10.00 bis 12.00 Uhr