Ab Herbst 2024 erhalten alle wirtschaftlich Tätigen eine Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.). Finanzbehörden sollen damit in der Lage sein, wirtschaftlich tätige Rechtssubjekte mit den jeweils handelnden natürlichen Personen richtig zuordnen zu können. Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) wird die W-IdNr. auf Anforderung der zuständigen Finanzbehörde vergeben und diese dem wirtschaftlich Tätigen mitteilen, ohne dass ein Antrag erforderlich ist. Alle Informationen zur Vergabe, Meldepflichten usw. finden Sie auf der Website des Bundeszentralamts für Steuern unter folgenden Shortlinks: https://www.tinyurl.com/4ks3c8fp und https://www.tinyurl.com/ndsj2hk5
Dipl.-Kfm. Ralf Chr. Bühler
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
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