Steuerberater Bühler

Kanzlei-Blog


Änderungen ab 2025 bei Fremdwährungskonten


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An der Besteuerung an sich ändert sich praktisch nichts, denn auch jetzt schon mussten Gewinne aus Fremdwährungsgeschäften dem Finanzamt gemeldet und versteuert werden. Bisher waren Steuerzahlerinnen und Steuerzahler aber selbst dafür verantwortlich, das im Rahmen ihrer Steuererklärung zu tun. Spätestens ab 2025 sind die Banken in der Pflicht, Fremdwährungsgewinne zu melden und die fällige Steuer automatisch abzuführen.
Für manche Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, die dem Fiskus gegenüber in der Vergangenheit nicht ganz ehrlich waren, kann das zum Problem werden. Denn erklärt die Bank für das Jahr 2024 Fremdwährungsgewinne, liegt die Vermutung nahe, dass es ähnliche Geschäfte bereits in den Vorjahren gab und das Finanzamt kann für die vergangenen zehn Jahre eine Überprüfung anordnen.

Dipl.-Kfm. Ralf Chr. Bühler
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
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