Steuerberater Bühler

Kanzlei-Blog


Anreize zum Arbeiten schaffen: Diskussion über Rentenaufschubprämie


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Länger als bis zum regulären Renteneintritt arbeiten und das auch noch freiwillig. Mit einer sogenannten Rentenaufschubprämie möchte die Ampelregierung Arbeitnehmer dazu bewegen, noch länger als gesetzlich vorgeschrieben zu arbeiten.

Der große Fachkräfteabbau durch Renteneintritt der Babyboomer-Jahrgänge zwingt die Regierung dazu, über solche Modelle nachzudenken, um das Rentensystem weiterhin am Laufen zu halten. Die Rentenaufschubprämie sieht nach bisherigem Entwurf eine Zahlung vor, die über bis zu drei Jahren angesammelt werden kann. Zu dieser Einmalzahlung kommt ein weiterer Bonus hinzu. Derzeit wird dieser Bonus auf 8,2 % geschätzt und begründet sich dadurch, dass der Arbeitgeber weiterhin die Krankenkassenbeiträge zahlt.

Aktuell ist die Überlegung der Rentenaufschubprämie umstritten. Die Nachfrage der Rente mit 63 ist nach wie vor hoch. Wie die Ampel sich entscheidet und wie das dann beschlossene Ergebnis von der Bevölkerung angenommen wird, bleibt abzuwarten.

Dipl.-Kfm. Ralf Chr. Bühler
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
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