Das Amtsgericht München hat entschieden, dass eine an den Installateur einer PV-Anlage gezahlte Umsatzsteuer zurückverlangt werden kann, wenn die Anlage erst nach dem 1. Januar 2023 fertiggestellt wurde.
Hintergrund ist, dass seit 1. Januar 2023 auf den Kauf bzw. Einbau privater PV-Anlage nach § 12 Abs. 3 Nr. 4 UStG der Nullsteuersatz anzuwenden ist.
Dipl.-Kfm. Ralf Chr. Bühler
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
limburger straße 1
50672 köln
telefon: 0221 9525115
telefax: 0221 9525113
e-mail: info@wpstbbuehler.de
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag - Donnerstag
10.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 16.00 Uhr
Freitag
10.00 bis 12.00 Uhr