Wer etwa zu Weihnachten einen Geldbetrag an eine Hilfsorganisation gespendet hat, kann diese Zahlung als Sonderausgabe steuerlich absetzen.
Wenn die Spende per Überweisung getätigt wird und dabei den Betrag von 300 EUR nicht überschreitet, genügt als Nachweis gegenüber dem Finanzamt der Kontoauszug. Bei höheren Summen muss sich der Spender jedoch eine Spendenbestätigung der begünstigten Organisation nach einem amtlichen Vordruck ausstellen lassen.
Dipl.-Kfm. Ralf Chr. Bühler
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
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