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Ausweitung der Bezugsdauer beim Kurzarbeitergeld


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Am 18. Dezember 2024 beschloss das Bundeskabinett eine Änderungsverordnung, die die Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld auf bis zu 24 Monate verlängert. Diese Maßnahme reagiert auf den starken Anstieg der Kurzarbeit in Deutschland, der im September 2024 rund 268.000 Betroffene umfasste - 76 % mehr als im Vorjahr. Insbesondere das verarbeitende Gewerbe, insbesondere in Bereichen wie Maschinenbau, Metallerzeugnisse und Automobilproduktion, verzeichnete einen hohen Anteil an Kurzarbeit. Ziel der Regelung ist es, Unternehmen mehr Planungssicherheit zu geben, um ihre erfahrenen Mitarbeiter zu halten. Die Verordnung gilt bis zum 31. Dezember 2025.
Quelle: BMAS

Dipl.-Kfm. Ralf Chr. Bühler
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
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