Wenn Sie an Unternehmen im EU-Ausland versenden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen von der Umsatzsteuer befreit werden. Wenn Sie die Dokumentationsanforderungen nicht erfüllen, können Sie Ihre Steuerbefreiung verlieren. Ab dem 1. Januar 2020 werden „Abholfälle“ und „Lieferfälle“ unterschiedlich behandelt. Dazu hier unser Lesezeichen mit einem Aufsatz aus dem Haufe-Verlag.
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Dipl.-Kfm. Ralf Chr. Bühler
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
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