Steuerberater Bühler

Kanzlei-Blog


Gastronomie 2024: Kein ermäßigter Steuersatz


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Im Finanzausschuss haben die Ampel-Fraktionen einen Antrag für die Fortführung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes von 7 % in der Gastronomie über das laufende Jahre 2023 hinaus abgelehnt.
Zu den entsprechenden Hintergründen lesen Sie hier: https://www.tinyurl.com/5n9xbmvd

Dipl.-Kfm. Ralf Chr. Bühler
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
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