Der Digital Services Act (DSA) ist eine EU-Verordnung, die ab dem 17. Februar 2024 für Betreiber von Webshops ohne Marketplace-Funktion gilt. Der DSA ist Teil eines europäischen Regelwerks, das darauf abzielt, das Recht an die zunehmende Digitalisierung anzupassen und einen sichereren digitalen Raum für alle Nutzer von Online-Diensten zu schaffen. Die Verordnung hat das Ziel, rechtswidrige Inhalte zu bekämpfen und den Schutz der Nutzer zu verbessern.
Der DSA gilt für sämtliche Online-Vermittlungsdienste, die Dienste für EU-Nutzer bereitstellen. Der Begriff “Online-Vermittlungsdienste” umfasst auch Webshops. Der DSA enthält Haftungsprivilegien für Dienstanbieter, Sorgfalts- und Transparenzpflichten sowie Durchsetzungsmechanismen wie Bußgelder. Die genauen Pflichten hängen von der Art des Vermittlungsdienstes ab.
Für Webshops ohne Marketplace-Funktion gelten ab dem 17. Februar 2024 neue Pflichten gemäß dem DSA. Eine Zusammenfassung der Neuerungen und Pflichten für Betreiber von Webshops ohne Marketplace-Funktion finden Sie unter diesem Shortlink: https://www.tinyurl.com/wfmzrscw
Dipl.-Kfm. Ralf Chr. Bühler
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
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