Steuerberater Bühler

Kanzlei-Blog


Digital Services Act: Was kommt auf Betreiber von Webshops zu?


Copyright: https://de.123rf.com/profile_bacho12345

Der Digital Services Act (DSA) ist eine EU-Verordnung, die ab dem 17. Februar 2024 für Betreiber von Webshops ohne Marketplace-Funktion gilt. Der DSA ist Teil eines europäischen Regelwerks, das darauf abzielt, das Recht an die zunehmende Digitalisierung anzupassen und einen sichereren digitalen Raum für alle Nutzer von Online-Diensten zu schaffen. Die Verordnung hat das Ziel, rechtswidrige Inhalte zu bekämpfen und den Schutz der Nutzer zu verbessern.
Der DSA gilt für sämtliche Online-Vermittlungsdienste, die Dienste für EU-Nutzer bereitstellen. Der Begriff “Online-Vermittlungsdienste” umfasst auch Webshops. Der DSA enthält Haftungsprivilegien für Dienstanbieter, Sorgfalts- und Transparenzpflichten sowie Durchsetzungsmechanismen wie Bußgelder. Die genauen Pflichten hängen von der Art des Vermittlungsdienstes ab.
Für Webshops ohne Marketplace-Funktion gelten ab dem 17. Februar 2024 neue Pflichten gemäß dem DSA. Eine Zusammenfassung der Neuerungen und Pflichten für Betreiber von Webshops ohne Marketplace-Funktion finden Sie unter diesem Shortlink: https://www.tinyurl.com/wfmzrscw

Dipl.-Kfm. Ralf Chr. Bühler
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
limburger straße 1
50672 köln

telefon: 0221 9525115
telefax: 0221 9525113
e-mail: info@wpstbbuehler.de

Telefonische Erreichbarkeit:

Montag - Donnerstag
10.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 16.00 Uhr

Freitag
10.00 bis 12.00 Uhr