Der Kaufkraftausgleich soll den Kaufkraftverlust ausgleichen, der dem Empfänger der Bezüge aufgrund der Lebenshaltungskosten am ausländischen Dienstort entsteht. Mit dem aktuellen Schreiben hat das Bundesfinanzministerium (BMF) nun die Gesamtübersicht über die Kaufkraftzuschläge zum 1. Januar 2024 veröffentlicht: https://www.tinyurl.com/yc3ze5ja
Dipl.-Kfm. Ralf Chr. Bühler
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
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