Für energetische Sanierungsmaßnahmen am Eigenheim können Privatkunden staatliche Steuerermäßigungen in Anspruch nehmen. Hierfür müssen Sie allerdings eine Bescheinigung durch ein Fachunternehmen vorlegen.
Für energetische Maßnahmen des Jahres 2024 wurden die Musterbescheinigungen unter anderem um Angaben zu Umfeldmaßnahmen ergänzt. Hier finden Sie die Musterbescheinigung: https://www.tinyurl.com/ypzmxsca
Dipl.-Kfm. Ralf Chr. Bühler
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
limburger straße 1
50672 köln
telefon: 0221 9525115
telefax: 0221 9525113
e-mail: info@wpstbbuehler.de
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag - Donnerstag
10.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 16.00 Uhr
Freitag
10.00 bis 12.00 Uhr