Steuerberater Bühler

Kanzlei-Blog


Energetische Sanierung – Neue Musterbescheinigung für die Steuer


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Für energetische Sanierungsmaßnahmen am Eigenheim können Privatkunden staatliche Steuerermäßigungen in Anspruch nehmen. Hierfür müssen Sie allerdings eine Bescheinigung durch ein Fachunternehmen vorlegen.
Für energetische Maßnahmen des Jahres 2024 wurden die Musterbescheinigungen unter anderem um Angaben zu Umfeldmaßnahmen ergänzt. Hier finden Sie die Musterbescheinigung: https://www.tinyurl.com/ypzmxsca

Dipl.-Kfm. Ralf Chr. Bühler
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
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