Das Bundesfinanzministerium hat ein Entwurfsschreiben zur obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 1. Januar 2025 veröffentlicht. Zu dem BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2024 gibt es Änderungen und Ergänzungen: https://www.tinyurl.com/2sf8cat6
Dipl.-Kfm. Ralf Chr. Bühler
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
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