Das Finanzministerium hat mit Schreiben vom 14. Januar 2026 die für das Kalenderjahr 2026 maßgeblichen Baupreisindizes zur Anpassung der Regelherstellungskosten aus Anlage 24 BewG bekannt gegeben, die für die Ermittlung des Gebäudesachwerts nach § 190 BewG zu verwenden sind: https://www.tinyurl.com/4nyj33sa
Dipl.-Kfm. Ralf Chr. Bühler
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
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