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Viel Diskussion, noch kein neues Gesetz


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Im Januar 2026 hat die SPD ein Konzeptpapier mit Eckpunkten für eine Reform der Erbschaftsteuer vorgestellt. Dabei handelt es sich ausdrücklich noch nicht um einen Gesetzesentwurf; ein konkreter Zeitplan für eine Umsetzung liegt derzeit nicht vor.
Diskutiert werden unter anderem ein sogenannter Lebensfreibetrag, Veränderungen bei den Steuerklassen und eine stärkere Besteuerung größerer Vermögensübertragungen. Für Mandantinnen und Mandanten bedeutet das vor allem: Bestehende Gestaltungen sollten überprüft, übereilte Maßnahmen allein wegen politischer Diskussionen aber vermieden werden.

Was derzeit weiter gilt
Aktuell gelten weiterhin die bekannten persönlichen Freibeträge. Ehegatten und eingetragene Lebenspartner haben regelmäßig einen Freibetrag von 500.000 EUR, Kinder von 400.000 EUR und Enkel von 200.000 EUR; bei weiter entfernten Angehörigen oder Dritten liegt der Freibetrag meist nur bei 20.000 EUR.
Auch die bekannte 10-Jahres-Regel bleibt wichtig: Wer Vermögen schrittweise verschenkt, kann persönliche Freibeträge grundsätzlich nach Ablauf von zehn Jahren erneut nutzen. Das ist einer der wichtigsten Gründe, warum frühzeitige Planung oft günstiger ist als spätes Handeln unter Zeitdruck.

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Dipl.-Kfm. Ralf Chr. Bühler
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