Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 4. Juni 2025 (Az. II R 28/22) entschieden, dass die Festsetzungsfrist für die Erbschaftsteuer beim Auffinden eines Testaments nicht zwingend schon kurz nach dem Todesfall beginnt. Maßgeblich kann vielmehr sein, wann die Erbenstellung steuerlich sicher feststeht.
Das ist für die Praxis bedeutsam, weil Steuerfälle dadurch noch viele Jahre später erneut aufgerollt werden können. Wer Nachlassunterlagen ungeordnet lässt oder unklare Testamentslagen nicht zügig klärt, riskiert spätere Änderungsbescheide und neue Steuerbelastungen.
Dipl.-Kfm. Ralf Chr. Bühler
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
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