Der BGH hat 2025 die Regeln zur Pflichtteilsergänzung bei Schenkungen erneut streng ausgelegt. Für die Praxis bedeutet das: Große Zuwendungen an einzelne Kinder können bei der Pflichtteilsberechnung weiterhin voll oder teilweise berücksichtigt werden, wenn die 10-Jahresfrist noch nicht abgelaufen ist.
Wichtig ist dabei nicht nur der Vertrag, sondern auch die wirtschaftliche Wirkung der Schenkung. Wer sich etwa ein Nießbrauchs- oder umfassendes Wohnrecht vorbehält, gibt das Vermögen oft nicht vollständig aus der Hand; dann beginnt die Frist unter Umständen gar nicht zu laufen oder jedenfalls erst später.
Für die Nachfolgeplanung heißt das: Schenkungen sollten klar dokumentiert, zeitlich sinnvoll gestaffelt und mit Testament, Pflichtteilsregelungen sowie Vor- und Nacherbmodellen abgestimmt werden. Lückenhafte Angaben oder rein formale Gestaltungen helfen meist nicht weiter, wenn die wirtschaftliche Kontrolle beim Schenker bleibt.
Quelle: BGH, IV ZR 67/25
Dipl.-Kfm. Ralf Chr. Bühler
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
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