Das BMF hat die Vordrucke für die Hinzurechnungsbesteuerung (§§ 7 ff. AStG) überarbeitet und an die elektronische Übermittlung über ELSTER angepasst. Ab 2025 sind die Erklärungen nur noch digital abzugeben. Neue Formulare und ein Fragebogen zur Prüfung der Voraussetzungen stehen im Formular-Management-System bereit.
Shortlink zum BMF-Schreiben vom 27. März 2026: https://www.tinyurl.com/3rfmpk8k
Dipl.-Kfm. Ralf Chr. Bühler
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
limburger straße 1
50672 köln
telefon: 0221 9525115
e-mail: info@wpstbbuehler.de
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag - Donnerstag
10.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 16.00 Uhr
Freitag
10.00 bis 12.00 Uhr