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Minijob: Rückkehr zur Rentenversicherungspflicht ab Juli 2026 möglich


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Minijobber können sich grundsätzlich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Ab dem 1. Juli 2026 gibt es jedoch eine neue Möglichkeit: die Befreiung kann einmalig für die Zukunft aufgehoben werden.
Wer die Befreiung beantragen möchte, muss den Antrag schriftlich beim Arbeitgeber einreichen. Der Arbeitgeber muss den Antrag dokumentieren und rechtzeitig an die Minijob-Zentrale melden. Wichtig ist dabei die Frist von sechs Wochen. Wird sie versäumt, wirkt die Befreiung erst später. Die Aufhebung gilt ab dem Monat nach Eingang des Antrags beim Arbeitgeber.
Für Arbeitgeber bedeutet das, sie müssen den Wechsel korrekt melden und künftig den Arbeitnehmeranteil zur Rentenversicherung einbehalten. Dieser beträgt derzeit 3,6 % des Arbeitsentgelts.

Dipl.-Kfm. Ralf Chr. Bühler
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
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