Die Bundesregierung will das Kindergeld künftig in vielen Fällen ohne Antrag auszahlen. Nach der Geburt eines Kindes soll die Leistung automatisch gewährt werden, wenn alle nötigen Daten bereits vorliegen und der Anspruch klar ist.
Das soll Eltern Bürokratie ersparen und die Auszahlung beschleunigen. Zugleich soll ein besserer Datenaustausch zwischen den Behörden Fehlzahlungen verhindern.
Geplant ist, dass das Gesetz zum 1. Januar 2027 in Kraft tritt.
Dipl.-Kfm. Ralf Chr. Bühler
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
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