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Wegfall der 150-EUR-Zollfreigrenze: Was Unternehmer beachten müssen


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Seit dem 1. Juli 2026 gilt für Warensendungen aus Nicht-EU-Staaten bis 150 EUR keine Zollfreigrenze mehr. Stattdessen fällt für Kleinsendungen im Fernabsatz ein Pauschalzoll von 3 EUR je angemeldeter Warenposition an und zusätzlich bleibt die Einfuhrumsatzsteuer bestehen.
Für Unternehmer ist das vor allem im E-Commerce relevant. Importierte Waren aus Drittstaaten werden dadurch teurer und administrativ aufwendiger, weil die Zollabfertigung nun auch bei niedrigen Warenwerten erforderlich ist. Die Neuregelung betrifft insbesondere Händler, die regelmäßig Waren aus China oder anderen Drittstaaten beziehen.
Der Pauschalzoll greift auch dann, wenn die Bestellung schon vor dem 1. Juli 2026 ausgelöst wurde, die Einfuhr aber erst danach erfolgt. Unternehmen sollten deshalb Lieferketten, Preisgestaltung und Zollprozesse überprüfen, um zusätzliche Kosten und Verzögerungen zu vermeiden.
Die Regelung ist als Übergangslösung bis zur vollständigen Abschaffung der Zollfreigrenze im Rahmen der EU-Zollreform angelegt. Kleinsendungen bleiben zwar weiter möglich, werden aber nicht mehr zollfrei abgefertigt.
Quelle: Zoll online: Wegfall der 150-Euro-Zollfreigrenze

Dipl.-Kfm. Ralf Chr. Bühler
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
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