Der BFH hat entschieden, dass die Besteuerung der Energiepreispauschale verfassungsgemäß ist. Damit hat das Gericht die entsprechende steuerliche Behandlung bestätigt. Für Arbeitnehmer bedeutet dies, dass die Energiepreispauschale grundsätzlich als steuerpflichtige Einnahme behandelt werden durfte. Die Entscheidung dürfte insbesondere für noch offene Einspruchs- oder Klageverfahren von Bedeutung sein.
Quelle: BFH
Dipl.-Kfm. Ralf Chr. Bühler
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
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