Steuerberater Bühler

Kanzlei-Blog


Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz – ZuFinG II


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Stabile, effiziente und tiefe Kapitalmärkte sind von entscheidender Bedeutung für Innovation, private Investitionen und Wachstum. Mit dem Zukunftsfinanzierungs- gesetz wurden bereits zahlreiche Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Kapitalmarkt und Start-ups ergriffen. Ziel dieses Gesetzentwurfs ist es, aufbauend auf dem Zukunftsfinanzierungsgesetz, die Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität des Finanzstandortes Deutschland weiter zu stärken und insbesondere die Finanzierungsoptionen für junge, dynamische Unternehmen zu verbessern. Den Referentenentwurf finden Sie hier: https://www.tinyurl.com/4tw7kud9

Dipl.-Kfm. Ralf Chr. Bühler
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
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