Wer einen größeren Geldbetrag verschenkt oder geschenkt bekommt, muss dieses Geschenk innerhalb von drei Monaten beim Finanzamt melden. Die Grenze, ab der Sie dem Finanzamt Geldgeschenke melden müssen, behandeln die Ämter ganz unterschiedlich, allerdings stellen 20.000 EUR einen Richtwert dar, ab dem die Schenkung gemeldet werden sollte.
Eltern können ihren Kindern oder Stiefkindern grundsätzlich jeweils bis zu 400.000 EUR steuerfrei schenken, Ehepaare können sich jeweils sogar bis 500.000 EUR schenken. Großeltern schenken den Enkelkindern bis zu 200.000 EUR steuerfrei.
Die steuerlichen Freibeträge können alle 10 Jahre neu in Anspruch genommen werden.
Dipl.-Kfm. Ralf Chr. Bühler
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
limburger straße 1
50672 köln
telefon: 0221 9525115
telefax: 0221 9525113
e-mail: info@wpstbbuehler.de
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag - Donnerstag
10.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 16.00 Uhr
Freitag
10.00 bis 12.00 Uhr