Steuerberater Bühler

Kanzlei-Blog


Fristverlängerung bei Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen


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Die Einreichungsfrist für die Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen wird verlängert. Die Einreichungsfrist endete am 31. Oktober 2023. Sofern eine Fristverlängerung beantragt wurde, ist die Schlussabrechnung bis spätestens 30. September 2024 einzureichen.
Mehr dazu unter: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de

Dipl.-Kfm. Ralf Chr. Bühler
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
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