Steuerberater Bühler

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Energiewende-Förderprogramm eingekürzt


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Ausstellung von Energieausweisen, Beratung zur Sanierung von Gebäuden als Einzel- oder Komplettmaßnahmen – diese Dinge fallen in die regelmäßigen Aufgaben eines Energieberaters. Sie stellen einen festen Baustein der Gebäude-Energiewende dar. Damit Energieberater auch vom Bürger wahrgenommen werden, wurden die Leistungen mit bis zu 80 % vom Staat gefördert. Mit dieser Förderung rudert die Regierung stückweise zurück. Es muss gespart werden. Die Förderung bei Inanspruchnahme eines Energieberaters beschränkt sich mittlerweile auf nur noch 50 %. Große und vor allem rechtzeitige Ankündigungen zur Kürzung der Förderung gab es nicht. Bereits geschriebene Kostenvoranschläge der Energieberater müssen jetzt vom Bürger mit einem geringeren Förderanteil kalkuliert werden.

Dipl.-Kfm. Ralf Chr. Bühler
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
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