Steuerberater Bühler

Kanzlei-Blog


Neues Förderangebot für Gründungen und Nachfolgen


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Ab dem 1. November 2024 steht für Gründungen und Unternehmensnachfolgen ein neues Förderangebot zur Verfügung: der ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge.
Das Wichtigste in Kürze:
- für Existenzgründungen, Unternehmens­nachfolgen und den Ausbau junger Unternehmen
- 100 % Garantieübernahme durch eine Bürgschaftsbank
- bis zu 500.000 EUR Kreditsumme
- Zinsvorteil für Vorhaben in Regionalfördergebieten
Alle Informationen zum neuen Förderangebot finden Sie auf der Website der KfW: https://www.tinyurl.com/2srapu5b

Dipl.-Kfm. Ralf Chr. Bühler
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
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